Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19.09.2019 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
A.
Die Beteiligten streiten um die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags einer Steuerschuldnerin, die Erdgas durch eine Gasleitung an verschiedene Abnahmestellen in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) leitet.
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