FG Düsseldorf - Urteil vom 19.06.2020
3 K 3151/17 G
Normen:
AO § 173 Abs. 1;

Zerlegungsmaßstab bei Betreibung einer Rohrleitung zum Transport von Gütern durch Deutschland

FG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2020 - Aktenzeichen 3 K 3151/17 G

DRsp Nr. 2022/6724

Zerlegungsmaßstab bei Betreibung einer Rohrleitung zum Transport von Gütern durch Deutschland

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1). Die Beigeladenen zu 2) bis 5) tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Normenkette:

AO § 173 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beigeladene zu 1) betreibt eine Rohrleitung zum Transport von Gütern. Das Rohrleitungsnetz führt u.a. durch Deutschland ...

Die Geschäftsleitung und die Verwaltung die Beigeladene zu 1) befanden sich zunächst in der F-Stadt und von ... bis ... in A-Stadt, wo die Beigeladene zu 1) im Jahr 2009 (Streitjahr) neben dem Geschäftsführer ... Mitarbeiter beschäftigte, von denen wiederum ... Mitarbeiter die Beigeladene zu 1) und die weiteren Mitarbeiter Rohrfernleitungsanlagen dritter Unternehmern betreuten. In E-Stadt, D-Stadt, B-Stadt und C-Stadt befinden sich oberirdische Absperrarmaturen zur Einspeisung und Abgabe von Gütern. In B-Stadt befindet sich zudem eine ... Station.