Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 30. Juni 2016 -
Die Beklagten werden verurteilt, wie Gesamtschuldner an den Kläger 16.691,12 EUR (in Worten: Sechzehntausendsechshunderteinundneunzig und 12/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. Januar 2016 zu zahlen.
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