Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 25.09.2017 -
Die Beklagte wird verurteilt für das Jahr 2016 Urlaubsabgeltung in Höhe von 3.916,50 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2017 an die Klägerin zu zahlen und darüber eine Abrechnung zu erteilen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 35 % und die Beklagte zu 65 %.
Die Revision wird zugelassen.
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