Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 29. September 2017 wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller und Beschwerdeführer trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.750,00 EUR festgesetzt.
I.
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