Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23.02.2016 -
Die Klage wird abgewiesen.
*Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
*berichtigt gem. Beschluss vom 27.01.2017
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlung an Feiertagen.
Die Beklagte ist ein Unternehmen des A Konzerns. Die Klägerin ist bei ihr seit dem Jahr 2011 als "Fachreferentin Finanzen" und seit 01.05.2013 in Teilzeit mit einer jährlichen Arbeitszeit von 1018 Stunden beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der sogenannte funktionsspezifische Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 6 - allgemeine Aufgaben - verschiedener Unternehmen des A Konzerns (FGr 6 - TV) Anwendung.
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