FG Baden-Württemberg, vom 05.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 18/07
Zulassung der Anschaffungskosten für einen Laptop als 100-prozentigen Werbungskostenabzug wegen der ausschließlichen beruflichen Nutzung des Laptops
BFH, Beschluss vom 18.10.2010 - Aktenzeichen VI B 91/10
DRsp Nr. 2010/21379
Zulassung der Anschaffungskosten für einen Laptop als 100-prozentigen Werbungskostenabzug wegen der ausschließlichen beruflichen Nutzung des Laptops
NV: Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2FGO verlangen nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet.