Streitig ist der steuerliche Ansatz aus einem privaten Veräußerungsgeschäft.
Die Kläger sind Ehegatten, die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden.
Der Kläger erwarb mit Vertrag vom 20. Mai 1997 die mit zwei Häusern bebauten Grundstücke A 32 und 33 in H zu einem Gesamtkaufpreis von 400.000 DM.
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