Die Klägerin betrieb einen Großhandel mit Altmaterial und Reststoffen. Sie wurde Anfang 2008 nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters aus der T & R GbR und der Aufnahme des Gesellschafters T als neuem Gesellschafter gegründet. Der Gesellschafter T war zuvor als selbständiger Händler mit Reisegewerbekarte und Steuernummer im Schrott- und Altmetallhandel tätig gewesen.
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