Tatbestand:
Streitig ist, ob der durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20. 12. 1996 (BGBl I 1996, 2049 - JStG 1997) neu eingefügte § 1 Abs. 2 a GrEStG einschränkend dahin auszulegen ist, dass er bei einem Gesellschafterwechsel bei einer werbenden Personengesellschaft nicht anzuwenden ist, zumindest soweit Grundstücke in deren Umlaufvermögen betroffen sind, und ob § 13 Nr. 6 GrEStG, der bei einem Gesellschafterwechsel nach § 1 Abs. 2 a GrEStG die Personengesellschaft als Steuerschuldnerin bestimmt, verfassungsgemäß ist.