FG Niedersachsen - Urteil vom 29.09.2010
2 K 222/08
Normen:
InsO § 80;

Zur Zurechnung der Kenntnis einer Behörde bei § 82 InsO; Zurechnung; Kenntnis; Behörde; Insolvenz

FG Niedersachsen, Urteil vom 29.09.2010 - Aktenzeichen 2 K 222/08

DRsp Nr. 2011/2665

Zur Zurechnung der Kenntnis einer Behörde bei § 82 InsO; Zurechnung; Kenntnis; Behörde; Insolvenz

1. Der Leistende wird nach § 82 Satz 1 InsO von seiner Schuld befreit, wenn er zur Zeit der Kenntnis der Leistung an den Insolvenzschuldner die Eröffnung des Verfahrens nicht kannte. 2. Ein Wechsel in der örtlichen Zuständigkeit führt dann nicht zur "Nichtkenntnis", wenn das zuständig gewordene FA die Möglichkeit hatte, die Steuerakten bzw. die Vorgänge der Vorjahre einzusehen.

Normenkette:

InsO § 80;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob das Finanzamt dazu verpflichtet ist, die an den Insolvenzschuldner bereits ausgekehrten Einkommensteuern 2003 und 2004 erneut, und zwar an den Kläger als im Verbraucherinsolvenzverfahrens bestellter Treuhänder über das Vermögen des Insolvenzschuldners, auszuzahlen.