Gegen den Kläger war im Jahr 2002 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Am 4. Mai 2007 wurde das Insolvenzverfahren beendet. Während des Insolvenzverfahrens war der Kläger in den Streitjahren mit Beratungen und dem Vertrieb von Waren unternehmerisch tätig. Eine Genehmigung zur Versteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten hatte der Beklagte nicht erteilt.
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