Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Streitig ist, ob die Umsatzsteuer 2004 infolge der Feststellungen einer beim Kläger durchgeführten Betriebsprüfung zutreffend festgesetzt wurde.
Der Kläger betreibt seit dem Jahr 2004 mit der Firma "R.-Solar-Systeme" und der Firma "F. R. Marketing und Vertriebsförderung" zwei Einzelunternehmen.
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