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Abgabenordnung

Anwendungserlass zu § 146a AO

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl. S. 3152) ist § 146a AO eingeführt worden (Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme). Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146a AO wurde mit diesem BMF-Schreiben veröffentlicht.
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Mustereinspruch anhängige Verfahren

Dieses Musterschreiben mit einer Auswahl wichtiger anhängiger Verfahren kann Ihnen helfen, die Einkommensteuerbescheide Ihrer Mandanten offenzuhalten.
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Musterschreiben an Finanzamt - Einspruch gegen Einkommensteuerbescheid

Dieses Musterschreiben an das Finanzamt können Sie für Einsprüche gegen Einkommensteuerbescheide verwenden.
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Betriebsprüfung - typische Prüffelder

In der Arbeitshilfe finden Sie eine Auflistung der Top 13 unter den Prüffeldern der Finanzverwaltung, und zwar ohne Gewichtung der Reihenfolge, sondern als Resümee aus einer Vielzahl ausgewerteter Betriebsprüfungen.
Abgabenordnung

Folgen des BVerG-Urteils zur Verzinsung von Steuerforderungen und -erstattungen

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a AO i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für verfassungswidrig erklärt hat, ist jetzt zu prüfen, in welchen Fällen Zinsen zurückgefordert werden können. Das wird vor allem Betriebsprüfungen betreffen. Welche Mandanten und Zeiträume wie durch das Urteil betroffen sind, zeigt Dipl.-Finw. Daniel Denker in diesem Video.
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BMF-Schreiben zur Nichtbeanstandungsregelung für Kassen ohne TSE

Das BMF widerspricht den Bundesländern, die eine pauschale Fristverlängerung für die Nichtbeanstandung von Kassen ohne zertifizierte TSE gewähren wollen. Eine Erleichterung ist nach dem BMF-Schreiben nur im Einzelfall auf Antrag möglich (BMF-Schreiben, v. 18.08.2020 - IV A 4 -S 0319/20/10002 :003).
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Vordruck (BZSt 2)

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Hinweise zur Mandatsbeendigung und zum Mandatswechsel im Zusammenhang mit elektronischen Datenbeständen

Wird ein Mandat beendet und sind alle Honorarforderungen des Steuerberaters beglichen, ist der Steuerberater verpflichtet, seine Handakten i. S. v. § 66 StBerG auf Anforderung des Mandanten an den Mandanten herauszugeben. Dieses Papier gibt Hinweise zur praktischen Umsetzung der Herausgabepflichten.