Buchhaltung & Abschlüsse
Ab dem Jahresabschluss 2022 sind Unternehmensberichte und Rechnungslegungsunterlagen nicht
mehr beim Bundesanzeiger, sondern beim Unternehmensregister elektronisch einzureichen. Dafür ist eine elektronische Identifikation erforderlich. StB Wilfred Lüsebrink erklärt Schritt-für-Schritt, wie Sie dabei vorgehen.