Betriebswirtschaftliche Beratung
Um Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen in der Coronakrise zu unterstützen, wurde eine außerordentliche Wirtschaftshilfe - die sog. Novemberhilfe - bereitgestellt, die über die bereits laufenden Unterstützungsprogramme hinausgeht. Damit das Geld schnell bei Betroffenen ankommt, fließen ab Ende November erste Abschlagszahlungen. Die Antragstellung startet in der letzten Novemberwoche. Anhand unserer Infografik können Ihre Mandanten herausfinden, ob sie Anspruch auf die neue Novemberhilfe haben, wie hoch diese ausfällt und wie sie beantragt wird. Als Soloselbständiger, Gastronom oder Hotelier erhalten sie zudem Hinweise auf Sonderregelungen.