Kosten, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstehen, sind Werbungskosten (vgl. LStR 3.13 Abs. 4, 3.16 und 9.9). Mit dieser Checkliste werden alle notwendigen Angaben dazu gesammelt.
450-€-Minijobber, deren Verdienst pau-schal besteuert wird, müssen ihrem Ar-beitgeber schriftlich erklären, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt. Eine mehrfache Auszahlung der Pauschale an einen Beschäftigten soll dadurch verhindert werden. Der Arbeitgeber muss diese Erklärung zu den Entgeltunterlagen nehmen. Folgendes Muster können Sie dafür verwenden.
Ab dem Jahresabschluss 2022 sind Unternehmensberichte und Rechnungslegungsunterlagen nicht
mehr beim Bundesanzeiger, sondern beim Unternehmensregister elektronisch einzureichen. Dafür ist eine elektronische Identifikation erforderlich. StB Wilfred Lüsebrink erklärt Schritt-für-Schritt, wie Sie dabei vorgehen.