06/2024 - Lohnbuchhaltung
Mit dem im November 2023 verabschiedeten Zukunftsfinanzierungsgesetz hat die Bundesregierung die Möglichkeiten für Arbeitgeber, Beschäftigte am eigenen Unternehmen zu beteiligen, weiter ausgebaut. In erster Linie wurde dabei die sogenannte Dry-Income-Problematik (d.h., dem Mitarbeiter fließt ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil zu, ohne dass ihm gleichzeitig liquide Mittel zufließen) entschärft, indem jetzt ein noch umfassenderer Besteuerungsaufschub möglich ist. Die Regelungen gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2024.