FG München - Beschluss vom 18.12.2009 (1 V 3661/09)
1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Streitig ist im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung (AdV), ob eine Steuerhinterziehung zu bejahen ist und daher die [...]