OLG Karlsruhe - Beschluss vom 11.02.2011 (9 AR 3/11)
Als zuständiges Gericht wird das Landgericht Offenburg bestimmt. I. Der Kläger nimmt die Beklagte, seine zwischenzeitlich von ihm geschiedene Ehefrau, auf Gesamtschuldnerausgleich in Anspruch. Die Parteien sind jeweils [...]