OLG Köln - Beschluss vom 17.11.2011 (17 W 215/11)
Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Die gemäß § 66 Abs. 1 S. 1 GKG zulässige Erinnerung ist unbegründet. Die beanstandete Gerichtskostenrechnung vom 5. August 2011 ist sachlich und rechnerisch richtig. Die Beklagte [...]