ArbG Oldenburg - Beschluss vom 04.01.2011 (3 Ga 16/10)
in dem einstweiligen Verfügungsverfahren ... ./. ... ist beabsichtigt, den Streitwert zur Gebührenberechnung wie folgt festzusetzen: für das Verfahren auf 100.000,00 Euro Auszugehen hat die Wertfestsetzung von der [...]