LG Aschaffenburg - Urteil vom 19.08.2011 (2 HK O 54/11)
1. Der Antragsgegnerin wird es bei Vermeidung eines für den Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, untersagt, [...]