OVG Hamburg - Beschluss vom 06.12.2017 (3 Bf 222/17)
Der Antrag des Klägers, ihm für das Berufungsverfahren unter Beiordnung seiner prozessbevollmächtigten Sozietät Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt. I. Der Kläger, der gemäß Beschluss des Amtsgerichts [...]