BMF - Schreiben vom 19.04.1971
S 2170
Fundstellen:
BStBl 1971 I 264

BMF - Schreiben vom 19.04.1971 (S 2170) - DRsp Nr. 2008/80058

BMF, Schreiben vom 19.04.1971 - Aktenzeichen S 2170

DRsp Nr. 2008/80058

Ertragsteuerliche Behandlung von Leasing-Verträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter; Leasingerlass

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zu der Frage der steuerlichen Behandlung von Leasing-Verträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter wie folgt Stellung genommen:

I. Allgemeines

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 26. 1. 1970 (BStBl 1970 II S. 264) zur steuerlichen Behandlung von sogenannten Finanzierungs-Leasing-Verträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter Stellung genommen.

Um eine einheitliche Rechtsanwendung durch die Finanzverwaltung zu gewährleisten, kann bei vor dem 24. 4. 1970 abgeschlossenen Leasing-Verträgen aus Vereinfachungsgründen von dem wirtschaftlichen Eigentum des Leasing-Gebers am Leasing-Gut und einer Vermietung oder Verpachtung an den Leasing-Nehmer ausgegangen werden, wenn die Vertragsparteien in der Vergangenheit übereinstimmend eine derartige Zurechnung zugrunde gelegt haben und auch in Zukunft daran festhalten. Das gilt auch, wenn die Vertragslaufzeit über den genannten Stichtag hinausreicht (vgl. Schreiben vom 21. Juli 1970 - IV B/2 - S 2170 - 52/70 - BStBl 1970 I S. 913 / - IV A/1 - S 7471 - 10/70 - BStBl 1970 I S. 913).