OFD Magdeburg - Verfügung vom 28.07.2014 (S 0130 - 111 - St 251)
Die Insolvenzordnung (InsO) bietet Verbrauchern die Möglichkeit, innerhalb von 3 bis 5 Jahren (§ 300 Abs. 1 InsO) ihre Schulden zu bereinigen. Das sog. Verbraucherinsolvenzverfahren setzt voraus, dass eine Einigung mit [...]