09/2020 - Abgabenordnung
Nachdem der Bund zunächst eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist für die Ausrüstung von Kassen mit einer TSE über den 30.9.2020 hinaus abgelehnt hat, sind einige Länder vorgeprescht und haben die Frist bis 31.3.2021 ausgedehnt. Was bedeutet das nun?