06/2024 - Lohnbuchhaltung
Viele Arbeitgeber bieten ihren Beschäftigten Mitarbeiterkapitalbeteiligungen an. Einzelheiten, insbesondere einen Besteuerungsaufschub, regelt § 19a EStG – eine „Sondervorschrift für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen“.