§ 34 a StPO
FNA: 312-2
Fassung vom: 07.04.1987
Stand: 01.11.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts, BGBl. I Nr. 255 vom 30.07.2024

§ 34 a StPO Eintritt der Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels durch Beschluss

§ 34 a Eintritt der Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels durch Beschluss

StPO ( Strafprozeßordnung )

Führt nach rechtzeitiger Einlegung eines Rechtsmittels ein Beschluß unmittelbar die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung herbei, so gilt die Rechtskraft als mit Ablauf des Tages der Beschlußfassung eingetreten.