§ 421 FamFG
FNA: 315-24
Fassung vom: 17.12.2008
Stand: 01.10.2025
zuletzt geändert durch:
Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025, BGBl. I Nr. 109 vom 07.04.2025

§ 421 FamFG Inhalt der Beschlussformel

§ 421 Inhalt der Beschlussformel

FamFG ( Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit )

Die Beschlussformel zur Anordnung einer Freiheitsentziehung enthält auch 1. die nähere Bezeichnung der Freiheitsentziehung sowie 2. den Zeitpunkt, zu dem die Freiheitsentziehung endet.