§ 421 FamFG
FNA: 315-24
Fassung vom: 17.12.2008
Stand: 01.04.2025
zuletzt geändert durch:
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz, BGBl. I Nr. 438 vom 27.12.2024

§ 421 FamFG Inhalt der Beschlussformel

§ 421 Inhalt der Beschlussformel

FamFG ( Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit )

Die Beschlussformel zur Anordnung einer Freiheitsentziehung enthält auch 1. die nähere Bezeichnung der Freiheitsentziehung sowie 2. den Zeitpunkt, zu dem die Freiheitsentziehung endet.