- 1 - - 2 - Nummer des Brüsseler Zolltarifschemas Warenbezeichnung Kapitel 1 Lebende Tiere Kapitel 2 Fleisch und genießbarer Schlachtabfall Kapitel 3 Fische, Krebstiere und Weichtiere Kapitel 4 Milch und Milcherzeugnisse, Vogeleier; natürlicher Honig Kapitel 5 05.04 Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder geteilt 05.15 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar Kapitel 6 Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels Kapitel 7 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden Kapitel 8 Genießbare Früchte, Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen Kapitel 9 Kaffee, Tee und Gewürze, ausgenommen Mate (Position 09.03) Kapitel 10 Getreide Kapitel 11 Müllereierzeugnisse, Malz; Stärke; Kleber, Inulin Kapitel 12 Ölsaaten und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch, Stroh und Futter Kapitel 13 ex 13.03 Pektin Kapitel 15 15.01 Schweineschmalz; Geflügelfett, ausgepresst oder ausgeschmolzen 15.02 Talg von Rindern, Schafen oder Ziegen, roh oder ausgeschmolzen, einschließlich Premier Jus 15.03 Schmalzstearin; Oleostearin; Schmalzöl, Oleomargarine und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet 15.04 Fette und Öle von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert 15.07 Fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, roh, gereinigt oder raffiniert 15.12 Tierische und pflanzliche Fette und Öle, gehärtet, auch raffiniert, jedoch nicht weiter verarbeitet 15.13 Margarine, Kunstspeisefett und andere genießbare verarbeitete Fette 15.17 Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen Kapitel 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren und Weichtieren Kapitel 17 17.01 Rüben- und Rohrzucker, fest 17.02 Andere Zucker; Sirupe; Kunsthonig, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert 17.03 Melassen, auch entfärbt 17.05 Zucker, Sirupe und Melassen, aromatisiert oder gefärbt (einschließlich Vanille- und Vanillinzucker), ausgenommen Fruchtsäfte mit beliebigem Zusatz von Zucker Kapitel 18 18.01 Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder geröstet 18.02 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Küchenkräutern, Früchten und anderen Pflanzen oder Pflanzenteilen Kapitel 22 22.04 Traubenmost, teilweise vergoren, auch ohne Alkohol stummgemacht 22.05 Wein aus frischen Weintrauben; mit Alkohol stummgemachter Most aus frischen Weintrauben 22.07 Apfelwein, Birnenwein, Met und andere gegorene Getränke ex 22.08 ex 22.09 Äthylalkohol und Sprit, vergällt und unvergällt, mit einem beliebigen Äthylalkoholgehalt, hergestellt aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die in Anhang I aufgeführt sind (ausgenommen Branntwein, Likör und andere alkoholische Getränke, zusammengesetzte alkoholische Zubereitungen - Essenzen - zur Herstellung von Getränken) ex 22.10 Speiseessig Kapitel 23 Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter Kapitel 24 24.01 Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle Kapitel 45 45.01 Naturkork, unbearbeitet, und Korkabfälle; Korkschrot, Korkmehl Kapitel 54 54.01 Flachs, roh, geröstet, geschwungen, gehechelt oder anders bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle (einschließlich Reißspinnstoff) Kapitel 57 57.01 Hanf (Cannabis sativa), roh, geröstet, geschwungen, gehechelt oder anders bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle (einschließlich Reißspinnstoff)