1. Telekommunikationswesen; 2. Lieferung von Wasser, Gas, Elektrizität und thermischer Energie; 3. Güterbeförderung; 4. Hafen- und Flughafendienstleistungen; 5. Personenbeförderung; 6. Lieferung von neuen Gegenständen zum Zwecke ihres Verkaufs; 7. Umsätze der landwirtschaftlichen Interventionsstellen aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die in Anwendung der Verordnungen über eine gemeinsame Marktorganisation für diese Erzeugnisse bewirkt werden; 8. Veranstaltung von Messen und Ausstellungen mit gewerblichem Charakter; 9. Lagerhaltung; 10. Tätigkeiten gewerblicher Werbebüros; 11. Tätigkeiten der Reisebüros; 12. Umsätze von betriebseigenen Kantinen, Verkaufsstellen und Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen; 13. Tätigkeiten der Rundfunk- und Fernsehanstalten sofern sie nicht nach Artikel 132 Absatz 1 Buchstabe q steuerbefreit sind.