Artikel 175 EGBGB
FNA: 400-1
Fassung vom: 21.09.1994
Stand: 01.03.2025
zuletzt geändert durch:
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, BGBl. I Nr. 323 vom 23.10.2024

Artikel 175 EGBGB (Übergangsregelung zu Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheinen)

Artikel 175 (Übergangsregelung zu Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheinen)

EGBGB ( Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche )

Für Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, die nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs für ein vor dieser Zeit ausgestelltes Inhaberpapier ausgegeben werden, sind die Gesetze maßgebend, welche für die vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgegebenen Scheine gleicher Art gelten.