Artikel 233 (Erörterung des Gesamtberichts der Kommission)
AEUV ( Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union )
(ex-Artikel 200 EGV) Das Europäische Parlament erörtert in öffentlicher Sitzung den jährlichen Gesamtbericht, der ihm von der Kommission vorgelegt wird.
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