Artikel 342 (Sprachenfrage)
AEUV ( Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union )
(ex-Artikel 290 EGV) Die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Union wird unbeschadet der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom Rat einstimmig durch Verordnungen getroffen.
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