FNA : 367-3
Fassung vom 05.05.2004
Inkrafttreten der Fassung: 01.07.2004
Zuletzt geändert durch:
Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 16.07.2024 (BGBl. I Nr. 240)
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich und Anspruchsberechtigte
§ 2 Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs, Verjährung
§ 3 Vorschuss
§ 4 Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde
§ 4 a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
§ 4 b Elektronische Akte, elektronisches Dokument
§ 4 c Rechtsbehelfsbelehrung
Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften
§ 5 Fahrtkostenersatz
§ 6 Entschädigung für Aufwand
§ 7 Ersatz für sonstige Aufwendungen
Abschnitt 3 Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern
§ 8 Grundsatz der Vergütung
§ 8 a Wegfall oder Beschränkung des Vergütungsanspruchs
§ 9 Honorare für Sachverständige und für Dolmetscher
§ 10 Honorar für besondere Leistungen
§ 11 Honorar für Übersetzer
§ 12 Ersatz für besondere Aufwendungen
§ 13 Besondere Vergütung
§ 14 Vereinbarung der Vergütung
Abschnitt 4 Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern
§ 15 Grundsatz der Entschädigung
§ 16 Entschädigung für Zeitversäumnis
§ 17 Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
§ 18 Entschädigung für Verdienstausfall
Abschnitt 5 Entschädigung von Zeugen und Dritten
§ 19 Grundsatz der Entschädigung
§ 20 Entschädigung für Zeitversäumnis
§ 21 Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung
§ 22 Entschädigung für Verdienstausfall
§ 23 Entschädigung Dritter
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 24 Übergangsvorschrift
§ 25 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
Anlage: (zu § 9 Absatz 1 Satz 1)
Anlage: (zu § 10 Absatz 1 Satz 1)
Anlage: (zu § 23 Abs. 1)