§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG 1980 enthalten keine Sonderregelung für die Besteuerung von Gebrauchtgegenständen
BFH, Beschluß vom 17.12.1992 - Aktenzeichen V B 22/92
DRsp Nr. 1996/9684
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3UStG 1980 enthalten keine Sonderregelung für die Besteuerung von Gebrauchtgegenständen
»1. Für die Frage, inwieweit Art. 5 Abs. 6 der 6. EG-Richtlinie ein Besteuerungsverbot bezüglich des Entnahmeeigenverbrauchs eines Gegenstandes enthält, wenn dieser Gegenstand "oder seine Bestandteile" nicht zu einem vollen oder teilweisen Abzug der Mehrwertsteuer berechtigt haben, fehlt es an der grundsätzlichen Klärbarkeit in einer (zuzulassenden) Revision mit dem Ziel einer Vorabentscheidung durch den EUGH, wenn nach dem vom FG festgestellten Sachverhalt die "Bestandteile" des Gegenstandes keine Rolle spielen.
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