§ 1 BGB
Stand: 14.03.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht, BGBl. I Nr. 72
Buch 1 Allgemeiner Teil
Abschnitt 1 Personen
Titel 1 Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer

§ 1 BGB Beginn der Rechtsfähigkeit

§ 1 Beginn der Rechtsfähigkeit

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.