Bundesfinanzbehörden sind 1. als oberste Behörde: das Bundesministerium der Finanzen; 2. als Oberbehörden: das Bundeszentralamt für Steuern, das Informationstechnikzentrum Bund und die Generalzolldirektion; 3. als örtliche Behörden: die Hauptzollämter einschließlich ihrer Dienststellen (Zollämter) und die Zollfahndungsämter.