Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. I Nr. 199
Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe a und den §§ 6 und 7 des Gesetzes Ausfuhrnachweis und buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfu...
§ 12 Ausfuhrnachweis bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
UStDV ( Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung )
Bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7 des Gesetzes) sind die Vorschriften über die Führung des Ausfuhrnachweises bei Ausfuhrlieferungen (§§ 8 bis 11) entsprechend anzuwenden.