§ 1297 Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
(1) Aus einem Verlöbnis kann kein Antrag auf Eingehung der Ehe gestellt werden.(2) Das Versprechen einer Strafe für den Fall, dass die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig.