OLG Düsseldorf vom 22.08.1986
3 UF 237/85
Normen:
BGB § 1359 ;
Fundstellen:
FamRZ 1986, 1240
LSK-FamR/Fischer, § 1359 BGB LS 1

OLG Düsseldorf - 22.08.1986 (3 UF 237/85) - DRsp Nr. 1994/9129

OLG Düsseldorf, vom 22.08.1986 - Aktenzeichen 3 UF 237/85

DRsp Nr. 1994/9129

§ 1359 BGB führt zu einem milderen, auf die subjektiven Verhaltensweisen und Veranlagungen der Eheleute abgestimmten Verschuldensmaßstab. Der Sorgfaltsmaßstab wird von der konkreten Ausgestaltung der gemeinsamen Lebensbeziehungen der Eheleute mitbeeinflußt. Aus einer festgestellten objektiven Pflichtverletzung kann nicht ohne weiteres auf ausreichendes Verschulden geschlossen werden. Hat sich der in Anspruch genommene Ehegatte selbst geschädigt, wird daraus in der Regel geschlossen werden können, daß er die bei ihm in eigenen Angelegenheiten übliche Sorgfalt beachtet hat.

Normenkette:

BGB § 1359 ;
Fundstellen
FamRZ 1986, 1240
LSK-FamR/Fischer, § 1359 BGB LS 1