Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht, BGBl. I Nr. 72
Buch 4 Familienrecht Abschnitt 1 Bürgerliche Ehe Titel 7 Scheidung der Ehe Untertitel 2 Unterhalt des geschiedenen Ehegatten Kapitel 3 Leistungsfähigkeit und Rangfolge
Lebt der Verpflichtete im Falle der Wiederheirat mit seinem neuen Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft, so ist § 1604 entsprechend anzuwenden.