§ 17 HGB
FNA: 4100-1
Fassung vom: 10.05.1897
Stand: 01.10.2025
zuletzt geändert durch:
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz, BGBl. I Nr. 438 vom 27.12.2024

§ 17 HGB (Begriff der Firma)

§ 17 (Begriff der Firma)

HGB ( Handelsgesetzbuch )

(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. (2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.