§ 1982 BGB
Stand: 14.03.2023
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht, BGBl. I Nr. 72
Buch 5 Erbrecht
Abschnitt 2 Rechtliche Stellung des Erben
Titel 2 Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
Untertitel 3 Beschränkung der Haftung des Erben

§ 1982 BGB Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse

§ 1982 Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.