§ 2021 Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
Soweit der Erbschaftsbesitzer zur Herausgabe außerstande ist, bestimmt sich seine Verpflichtung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.