§ 2141 Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
Ist bei dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge die Geburt eines Nacherben zu erwarten, so findet auf den Unterhaltsanspruch der Mutter die Vorschrift des § 1963 entsprechende Anwendung.