§ 22 c Ausstellung von Rechnungen im Fall der Fiskalvertretung
UStG ( Umsatzsteuergesetz )
Die Rechnung hat folgende Angaben zu enthalten: 1. den Hinweis auf die Fiskalvertretung;2. den Namen und die Anschrift des Fiskalvertreters;3. die dem Fiskalvertreter nach § 22 d Abs. 1 erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.