Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam, BGBl. I Nr. 364 vom 22.12.2025
Ein Testament kann in ordentlicher Form errichtet werden 1. zur Niederschrift eines Notars,2. durch eine vom Erblasser nach § 2247 abgegebene Erklärung.