§ 248 AO
FNA: 610-1-3
Fassung vom: 23.01.2025
Stand: 01.05.2025
zuletzt geändert durch:
-, - vom 23.01.2025

§ 248 AO Nachschusspflicht

§ 248 Nachschusspflicht

AO ( Abgabenordnung )

Wird eine Sicherheit unzureichend, so ist sie zu ergänzen oder es ist anderweitige Sicherheit zu leisten.